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Immobilien in Kroatien

Wir geben Ihnen Tipps rund um den Immobilienkauf

Alle Immobilien auf unserer Internet-Seite sind vorab professionell geprüft worden. Dies bedeutet, alle Dokumente sind vollständig vorhanden und die Immobilien sind grundbuchlich erfasst.

Damit ist sichergestellt, dass alle Bauvorschriften eingehalten wurden und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Der Kauf ist somit für den Kunden aus Deutschland oder Österreich rechtssicher und ohne Risiko möglich.

Worauf Sie beim Hauskauf in Kroatien achten sollten

Die Lage in Kroatien

  • Fläche: 56.542 km2, Bevölkerung: 4,4 Mio.; Staatsform: parlamentarische Republik; 1991 Unabhängigkeit von Jugoslawien; Hauptstadt: Zagreb (930.000 Einwohner).
  • Die interessantesten Regionen: 1800 km Küste und über 1100 Inseln an der östlichen Adria machen den Reiz Kroatiens aus. Es gibt noch viele Geheimtipps. Bei ausländischen Hauskäufern ist Istrien mit seinen Natursteinhäusern am beliebtesten. Aber auch Dalmatien, besonders das exklusive Dubrovnik oder die Inseln wie Hvar oder Brac, stehen hoch im Kurs.

Wer darf kaufen?

  • Immobilienkäufe durch Ausländer mussten bis vor kurzem grundsätzlich vom Justizministerium genehmigt werden. Dieses Verfahren entfällt jetzt. Ausländer werden aber nur mit jenen Rechten bedacht, die auch für kroatische Staatsbürger im jeweiligen Ausland gelten.
  • In Kroatien benötigen EU-Angehörige nunmehr keine Genehmigung des Innenministeriums - sie können ebenso wie Inländer Eigentum an Immobilien erwerben. Besonderheiten gelten lediglich für landwirtschaftliche Flächen und Naturschutzgebiete; hier ist es nur Kroaten möglich, entsprechend Eigentum zu erwerben. Zu beachten ist, dass unter Gebiete in diesem Sinne entgegen einer weit verbreiteten Ansicht keine Waldflächen fallen.
  • Wer nicht als Privatperson kaufen will, kann eine kroatische Gesellschaft, zum Beispiel eine d.o.o. (GmbH),gründen. Über diese „juristische Person“ wird dann der Kauf vorgenommen. Nachteile: ein größerer Verwaltungsaufwand und Buchhaltungskosten für den Betreib der d.o.o. .

Sorgfältige Prüfungen

  • Die Eigentumssituation sollte vor dem Kauf durch einen Anwalt bei Gericht überprüft werden. Denn in Kroatien wird der Besitz nicht unbedingt grundbuchlich (zum Beispiel auf Erben) umgeschrieben.
  • Genehmigungsunterlagen, insbesondere Bebauungspläne, sind sorgfältig zu prüfen! Schwarzbauten werden rigoros abgerissen.
  • Auf die Bebaubarkeit achten! 2004 trat die Verordnung zum Küstenschutz in Kraft: Innerhalb einer Zone von 70 Metern ab der Uferlinie darf außerhalb geschlossener Ortschaften gar nicht mehr gebaut werden, in einem Bereich von bis zu 1.000 Metern unterliegen Baumaßnahmen verschärften Auflagen.
  • Auch die Lastenfreiheit des Grundstücks sollte geklärt werden. Der Weg über einen Rechtsanwalt ist grundsätzlich zu empfehlen. Er setzt auch in Abstimmung mit Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag auf.
  • Die Unterschriften und die Identität des Käufers und des Verkäufers prüfen. In Kroatien sind aber auch Privatverträge ohne Anwalt und Notar gültig! Hiervon raten wir jedoch beim Immobilienkauf ab!

Dokumente, Verträge

  • Nach Zahlung des Kaufpreises wird der Vertrag bei Gericht hinterlegt, was einer Auflassungsvormerkung entspricht. Nach dem Eintrag ins Grundbuch, bis zu dem es in Kroatien etwas dauern kann, sollte bei Gericht eine Eigentumsurkunde beantragt werden.
  • Nach kroatischem Recht ist - ebenso wie nach deutschem Recht - eine notarielle Beurkundung der vertraglichen Einigung erforderlich, um eine Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch veranlassen zu können.
  • Für Ausländer gibt es, unabhängig davon ob sie Angehörige der EU sind oder nicht, keine besonderen Bestimmungen beim Erwerb von Immobilien.

Kaufnebenkosten

  • Im Falles eines Immobilienkaufs kann eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 % anfallen
  • Erstellen eines Kaufvertrages durch einen Rechtsanwalt vor Ort und die notarielle Beurkundung, sowie die Eintragung des neuen Eigentümers in das örtliche Grundbuch: 1,5 % vom vereinbarten Kaufpreis
  • Beauftragung eines gerichtlich zugelassen Übersetzungsbüros für die Übersetzung des Kaufvertrags ins Deutsche: nach Aufwand
  • Neukategorisierung von Immobilien für die Vermietung: 500 €
  • Ummeldung und Ablesen von Zählerständen: 500 €
  • Beantragung der kroatischen Steuernummer OIB: 500 €
  • Die aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der kroatischen Mehrwertsteuer PDV von zurzeit 25 % und werden vom Partner vor Ort direkt mit Ihnen abgerechnet.

    Der Käufer trägt die Kosten und das Währungsrisiko für die Umrechnung der Überweisung des Kaufpreises von Euro in Kuna. Zahlungen in Euro werden im kroatischen Immobilienrecht in der Regel nicht akzeptiert.

Laufende Kosten

  • Grundsteuer wird nur bei bebauten Grundstücken erhoben. Sie liegt jährlich bei etwa 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Mit uns auf der sicheren Seite!

Alle von uns angebotenen Immobilien wurden individuell von unseren Partnern vor Ort geprüft:

  • der Zustand der Immobilie wird vor dem Verkauf exakt aufgenommen;
  • die grundbuchliche Führung der Immobilie ist sauber dokumentiert;
  • keine „Schwarzbauten“, sprich Abweichungen vom Grundbuch, etc.;
  • durch unser großes Netzwerk, haben wir den Überblick über die Marktpreise vor Ort.

Bevor wir die Immobilie in unsere Vermittlung aufnehmen, haben unsere Partner vor Ort und wir sie von allen Seiten geprüft. Damit stehen Sie als unser Kunde immer auf der sicheren Seite.

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