1.1. Nachfolgende AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern
(„Auftraggeber; Käufer, Verkäufer“) und der Reker Immobilien d.o.o. („Makler“).
1.2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Der Auftraggeber stimmt der Geltung und Einbeziehung dieser AGB zu.
1.4. Ohne erneuten Hinweis, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern auch für künftige
Geschäftsbeziehungen. AGB und/oder Nutzungsbedingungen von Auftraggebern, wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Diese werden zu keinem Zeitpunkt Teil dieses Vertrages, außer der Einbeziehung wird vor
Vertragsschluss ausdrücklich durch den Makler zugestimmt.
1.5. Sofern in diesen AGB auf vom Makler veröffentlichte Preisverzeichnisse, Leistungsverzeichnisse oder
vertragsrelevante Informationen verwiesen wird, gelten diese als Bestandteil dieses Vertrages in ihrer
jeweils gültigen Fassung.
1.6. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Nutzung einer genderneutralen Sprache verzichtet und die
männliche Form benutzt. Das Angebot bezieht sich gleichwohl auf Mitglieder aller Geschlechter.
2. Leistungsinhalt / Vertragsschluss
2.1. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist der Verkauf von Immobilien oder der Nachweis einer
Kaufmöglichkeit von Immobilien durch den Makler gegen Zahlung einer Maklerprovision vom Auftraggeber.
2.2. Der konkrete Inhalt des Vertragsverhältnisses regelt der individuell zwischen Auftraggeber und
Makler geschlossene Maklervertrag.
2.3. Der Maklervertrag kann formfrei geschlossen werden.
2.4. Der Maklervertrag kommt bereits mit der Übersendung eines Exposés und gleichzeitiger Kenntnis der
Provisionserwartung des Maklers zustande.
3. Angebote des Maklers
3.1. Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Objektbezogene Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer zur
Verfügung gestellt wurden.
3.3. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
4. Laufzeit
4.1. Bei Verträgen über den Verkauf einer Immobilie, beträgt die Laufzeit des Vertrages 12 Monate. Der
Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf vorgenannter Laufzeit.
4.2. Bei Verträgen über den Nachweis der Kaufmöglichkeit einer Immobilie, beträgt die
Laufzeit des Vertrages 6 Monate. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf
vorgenannter Laufzeit.
5. Kündigung des Vertrages
5.1. Der Vertrag kann unabhängig von der vereinbarten Laufzeit von beiden Parteien mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
5.2. Unberührt von vorstehendem bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag oder die nachhaltige Störung des gegenseitigen Vertrauens, so dass ein festhalten am
Vertrag nicht zumutbar ist. Darüberhinaus sind für den Makler wichtige Gründe der andauernde oder
wiederholte Zahlungsverzug des Auftraggebers, die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
5.3. Kündigt der Makler aus einem oder mehreren in 5.2. genannten Gründen, bleibt der
Auftraggeber zur Zahlung der entstanden fälligen Vergütung und/oder entsprechenden Aufwendungsersatzes
verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
5.4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Provision und Fälligkeit
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, bei Abschluss des
Kaufvertrages eine einmalige Maklerprovision in Höhe von 3,75 % inkl. MwSt. in Kroatien aus dem Gesamtentgelt (Kaufpreis zuzüglich beurkundeter Nebenleistungen) für das Auftragsobjekt an den Makler zu zahlen.
6.2. Eine nachträgliche Verringerung des Kaufpreises, hat auf den Provisionsanspruch des
Maklers keinen Einfluss.
6.3. Die Provision wird bei Vertragsabschluss fällig. Als Vertragsabschluss gilt im Falle
des Grundstückserwerbs die Beurkundung des Kaufvertrags. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des
Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers
zustande kommt.
6.4. Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen
Anteils am Grundstück ohne die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen, sowie die Einräumung von
Gesellschaftsrechten, wenn dies dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entspricht.
6.5. Vorstehende Provisionspflicht gilt auch für Vertragsschlüsse durch eine natürliche
oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher
Verbindung steht.
6.6. Darüberhinaus ist auch eine Provision fällig, wenn der Kunde aufgrund des Nachweises
des Maklers im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erwirbt.
6.7. Der einmal entstandene Provisionsanspruch des Maklers wird nicht dadurch hinfällig,
dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder sonst wie rückgängig gemacht wird.
6.8. Dem Auftraggeber wird eine ordnungsgemäße Rechnung über die Provision erstellt. Der
Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übersendung der Rechnung per E-Mail erfolgen kann und es
keiner handschriftlichen Signatur bedarf.
7. Zahlungsverzug
7.1. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte
Zahlungsziel nicht eingehalten wird und entsprechend gemahnt wurde. Darüberhinaus kommt der Auftraggeber
ohne das es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug, wenn das Zahlungsziel mehr als 30 Tage überschritten
wird.
7.2. Für den Fall des Verzuges ist der Makler berechtigt Verzugszinsen gemäß § 288 I BB
(Verbraucher) oder § 288 II BGB (Unternehmer) zu erheben.
8. Rechte des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber (als Verkäufer) ist berechtigt, sich eigenständig und ohne Mitwirkung des Maklers
um den Abschluss eines Kaufvertrages zu bemühen.
8.2. Der Auftraggeber (als Käufer) hat das Recht, mehrere Makler parallel zueinander zu
beauftragen. Er ist ferner berechtigt, sich ohne Mitwirkung des Maklers um den Abschluss eines
Kaufvertrages zu bemühen.
9. Pflichten des Auftraggebers
9.1. Der Auftraggeber (als Verkäufer) wird dem Makler unverzüglich alle erforderlichen
Unterlagen, die zur Bearbeitung des Auftrags benötigt werden, übergeben, ihm alle notwendigen
Informationen erteilen und ihn bei seinen Verkaufsbemühungen in jeder Weise unterstützen.
9.2. Der Auftraggeber (als Käufer) verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle
Umstände zu informieren, die die Tätigkeit des Maklers im Zusammenhang mit der Ausführung des
Maklervertrages tangieren. Dies gilt im Besonderen, wenn der Kunde seine Kaufabsicht ändert oder
aufgibt.
9.3. Falls dem Auftraggeber (als Verkäufer) ein ihm durch den Makler nachgewiesener
Kaufinteressent bereits bekannt ist, hat er dies dem Makler unverzüglich - binnen 3 Tagen - mitzuteilen,
widrigenfalls kann er sich nicht auf eine solche Kenntnis berufen.
9.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände zu
informieren, die die Tätigkeit des Maklers im Zusammenhang mit der Ausführung des Maklervertrages
tangieren. Dies gilt im Besonderen, wenn der Kunde seine Verkaufsabsicht ändert oder aufgibt.
9.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler über das Zustandekommen eines
Kaufvertrages umgehend in Kenntnis zu setzen und diesem auf Verlangen eine vollständige Kopie des
Kaufvertrages zu übergeben. Diese Verpflichtung besteht für den Auftraggeber auch dann, wenn der
Abschluss nicht auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.
9.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen dieses
Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich im Besonderen, diese
Informationen nicht an Dritte weiter zu geben oder zugänglich zu machen.
9.7. Dem Auftraggeber (als Käufer) obliegt es in eigener Verantwortung die Richtigkeit und
Vollständigkeit der objektsbezogenen Informationen zu überprüfen.
10. Rechte des Maklers
10.1. Der Makler ist berechtigt, die Ausführung des Auftrages an einen Dritten zu übertragen. Dem
Auftraggeber dürfen dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen.
10.2. Der Makler ist berechtigt, auch mit dem jeweils anderen Vertragsteil (Käufer oder
Verkäufer) einen entgeltlichen Maklervertrag abzuschließen („Doppeltätigkeit“). Der Auftraggeber ist vor
Abschluss des Vertrages über die Doppeltätigkeit mit dem anderen Vertragsteil schriftlich zu
informieren.
10.3. Der Makler ist berechtigt, Werbeschilder seines Unternehmens auf den im Auftrag des
Auftraggebers zu verkaufenden Grundstück aufzustellen.
10.4. Der Makler ist berechtigt während des Abschlusses des Kaufvertrages anwesend zu
sein.
11. Pflichten des Maklers
11.1. Jede Doppeltätigkeit im Sinne von 10.2., verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit
gegenüber Verkäufern und Käufer.
11.2. Der Makler verpflichtet sich, dem Auftraggeber regelmäßig über seine Bemühungen
schriftlich oder per E-Mail Mitteilung zu machen.
11.3. Der Makler verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes und nach bestem Wissen auszuführen.
11.4. Der Makler verpflichtet sich, über die in der Ausführung dieses Maklervertrages über
den Auftraggeber erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu bewahren.
11.5. Der Makler verpflichtet sich hinreichende Nachforschungen über das Kauf- oder
Verkaufsobjekt oder über Käufer und Verkäufer anzustellen, wenn offensichtlich ist, dass die Ergebnisse
von Bedeutung und notwendig für die Vertragsabwicklung sind. Im Übrigen ist der Makler nur dann zu
Nachforschungen verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
12. Urheberrecht
12.1. Die vom Makler („Urheber“) erstellten Exposés, Informationsmappen, Fotos und Dokumente (insgesamt
„Werke“) sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Die Kopie oder Veröffentlichung der Werke oder die Weiterverbreitung von Bildern der
Werke ist untersagt, es sei denn der Makler stimmt der Kopie oder Veröffentlichung vorher schriftlich
zu. Die Zustimmung zur kommerziellen Nutzung kann von der Zahlung einer Gebühr oder der Vereinbarung
einer kostenpflichtigen Lizensierung abhängig gemacht werden.
12.3. Vorstehendes gilt insbesondere auch für die Weiterverbreitung im Internet,
Social-Media, Chat-Programmen, Printmedien oder vergleichbarem.
12.4. Die private nichtkommerzielle Weiterverbreitung im Internet kann dann gestattet
sein, wenn der Urheber deutlich und in räumlicher Nähe zum Werk oder zum Bild des Werkes genannt ist und
ein Link auf die Internetpräsenz des Urhebers gesetzt ist oder die Weiterverbreitung dem Vertragszweck
(Verkauf der Immobilie) dient.
12.5. Zuwiederhandlungen gegen vorstehende Pflichten rechtfertigen zur Geltendmachung von
Schadensersatz, einen Anspruch auf Unterlassung und/oder Beendigung der urheberrechtswidrigen Nutzung
und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung.
13. Vertraulichkeit
13.1. Alle vom Makler übersandten Exposés, Angebote und Informationen sind vertraulich.
13.2. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung, ist eine Weitergabe an Dritte untersagt.
13.3. Ein Verstoß gegen das Vertraulichkeits- und Weitergabeverbot verpflichtet den
Auftraggeber zum Schadensersatz in Höhe der Provision gemäß 6.1., wenn aufgrund des Verstoßes ein
Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, der nach Maßgabe dieses Vertrages provisionspflichtig gewesen
wäre. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber
vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.
14. Haftung / Mängelgewährleistung
14.1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Makler, gesetzliche Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen des Maklers verursacht wurden, haftet der Makler stets unbeschränkt bei Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des
Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
14.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit des Maklers, gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Maklers ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen
sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
14.3. Dies vorausgeschickt, richten sich Gewährleistungsansprüche nach den Vorschriften
des BGB.
14.4. Der Makler haftet darüberhinaus nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit seiner
Internetpräsenz und der dort veröffentlichten Exposés. Dies gilt insbesondere dann, wenn die
Verfügbarkeit durch einen nicht im Einflussbereich des Maklers liegenden Grund gestört ist. Beispielhaft
sind dies höhere Gewalt, Stromausfall, Serverausfall etc.
14.5. Kürzere Ausfälle des Angebotes bedingt durch Wartungsarbeiten an der
Internetpräsenz, den genutzten Servern (Drittservern oder Servern der Webspacebetreiber), der genutzten
Vermarktungsplattformen oder vergleichbaren Sachverhalten, berechtigen nicht zur Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen.
14.6. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Verkäufer
gemäß 3.2. erhaltenen objektsbezogenen Informationen.
15. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
15.1. Gegen unsere Forderungen können nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufgerechnet werden.
15.2. Für Unternehmer gilt vorstehendes auch für die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten.
15.3. Voraussetzung für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch Verbraucher
ist, dass der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
15.4. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen
Erbringung der Leistungen des Maklers beruhen.
16. Datenschutz
Dem Makler ist der Schutz der personenbezogenen Daten sehr wichtig. Der Makler wird, sofern technisch
möglich und rechtlich notwendig, von ihm erhobene Daten entsprechend schützen und gemäß der geltenden
Datenschutzgesetze erheben, verarbeiten oder speichern.
17. Streitbeilegung
17.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie
hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
17.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
18. Schriftform
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das
gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.